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Werden Steuern auf meine Zinszahlungen direkt abgeführt?

Ob Steuern direkt von Ihrer Zinszahlung abgezogen werden, hängt unter anderem von Ihrem Wohnsitz und dem Sitz des Unternehmens ab, in das Sie investiert haben.

Ein Beispiel: Wenn Sie in Deutschland wohnen und in ein Unternehmen mit Sitz in Deutschland investiert haben, sind wir grundsätzlich verpflichtet, die anfallenden Steuern direkt von Ihrer Zinszahlung einzubehalten und an die zuständige Finanzbehörde abzuführen.

Investieren Sie dagegen in ein Unternehmen mit Sitz in einem anderen Land, beispielsweise Finnland, werden in der Regel keine Steuern direkt durch uns abgeführt. In diesem Fall müssen Sie die Zinserträge gegebenenfalls selbst im Rahmen Ihrer Steuererklärung angeben.

Je nach Land, Projekt oder persönlicher steuerlicher Situation kann es jedoch Ausnahmen geben. Die konkrete steuerliche Behandlung kann daher im Einzelfall abweichen.

Im Frühjahr des Folgejahres erhalten Sie von uns eine Steuerbescheinigung. Darin ist übersichtlich aufgeführt, für welche Zinserträge bereits Steuern abgeführt wurden und für welche nicht.